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   VG Osnabrück, 29.09.2010 - 6 A 210/09   

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https://dejure.org/2010,30891
VG Osnabrück, 29.09.2010 - 6 A 210/09 (https://dejure.org/2010,30891)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 29.09.2010 - 6 A 210/09 (https://dejure.org/2010,30891)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 29. September 2010 - 6 A 210/09 (https://dejure.org/2010,30891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erhebung erhöhter Hundesteuer für Mischlinge; Kreuzungen von Rassehunden mit anderen Hunden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erhöhte Hundesteuer; Hundesteuer; gefährlicher Hund; Mischling; Kreuzung; Rasseliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.09.2010 - 6 A 210/09
    Eine satzungsmäßige Rasseliste für "gefährliche Hunde" zur Erhebung erhöhter Hundesteuer unterfällt der Typisierungskompetenz des Satzungsgebers (im Anschluss an BVerwG, U. v. 19.1.2000 - 11 C 8/99 -, NVwZ 2000, 929; B. v. 10.10.2001 - 9 BN 2/01 -, NVwZ-RR 2002, 140).

    Dieses hat im Urteil vom 19.1.2000 - 11 C 8/99 - (BVerwGE 110, 265; zitiert nach NVwZ 2000, 929) ausgeführt:.

    Ob eine Erfassung dieser ersten Generation solcher Kreuzungen auch unter Gleichheitsgesichtspunkten indes eine sachlich vertretbare Zuordnung von Mischlingen und damit weitergehenden kynologischen Überlegungen und Festlegungen genügt - vgl. BVerwG, U. v. 19.1.2000 - 11 C 8/99 -, a.a.O. - kann hier letztlich offen bleiben.

    Fortschreitend in der Generationenfolge weisen die nachgeborenen Hunde immer weniger das Züchtungspotential auf, aufgrund dessen ein Vorfahr die Eignung aufgewiesen hat, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln (vgl. BVerwG, U. v. 19.1.2000 - 11 C 8/99 -, a.a.O.).

    Aufgrund dessen braucht vorliegend nicht mehr der Frage nachgegangen zu werden, ob die Beklagte im vorliegenden Fall hinsichtlich L. gehalten war, nach §§ 222, 223, 227 AO steuerliche Abhilfe zu gewähren (vgl. BVerwG, U. v. 19.1.2000 - 11 C 8/99 -, a.a.O.) .

  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.09.2010 - 6 A 210/09
    Eine satzungsmäßige Rasseliste für "gefährliche Hunde" zur Erhebung erhöhter Hundesteuer unterfällt der Typisierungskompetenz des Satzungsgebers (im Anschluss an BVerwG, U. v. 19.1.2000 - 11 C 8/99 -, NVwZ 2000, 929; B. v. 10.10.2001 - 9 BN 2/01 -, NVwZ-RR 2002, 140).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 10.10.2001 - 9 BN 2/01 - ( NVwZ-RR 2002, 140 ) wie folgt fortgeführt:.

    Ist nämlich nicht eine festgestellte oder vermutete individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Hundes, sondern ein genetisches Potential, welches bei dem Hinzutreten weiterer Umstände die aufgelisteten Hunde zu einer Gefahr werden lassen kann, maßgebend, so liegt es in der Logik dieses Gedankens, dass sich eine so begründete abstrakte Gefährlichkeit mit fortschreitender Abnahme dieses genetischen Potentials (vgl. BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2/01 -, a.a.O.) durch wiederholte Kreuzungen "mit anderen Hunden" im Zuge der Generationen zunehmend verflüchtigt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 14 A 953/02

    Steuer auf gefährliche Hunde: Typisierung nach Rassezugehörigkeit, 1.200 DM

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.09.2010 - 6 A 210/09
    Demgegenüber kann sich die Beklagte nicht durchgreifend auf das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.6.2004 - 14 A 953/02 - (www.justiz.nrw.de) berufen.
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.09.2010 - 6 A 210/09
    Eine Untersuchung, ob Kampfhunde im Einzelfall so gehalten werden, dass sich ihre potenzielle Gefährlichkeit nicht auswirkt, stößt wegen der teilweisen Unberechenbarkeit des tierischen Verhaltens (vgl. BGHZ 67, BGHZ 67 Seite 129 [BGHZ 67 Seite 132f.] = NJW 1976, NJW Jahr 1976 Seite 2130 = LM § 833 BGB Nr. 9) schon objektiv auf Schwierigkeiten.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 1619/08

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.09.2010 - 6 A 210/09
    Vielmehr ist in der Verwaltungsrechtsprechung geklärt, dass die kommunalen Satzungsgeber Hunde bestimmter Rassen als gefährliche Hunde einer erhöhten Besteuerung unterwerfen können; hierzu gehört insbesondere die Rasse American Staffordshire-Terrier (BVerwG, B. v. 25.3.2010 - 9 B 74/09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, U. v. 26.3.2009 - 2 S 1619/08 -, juris; OVG NRW, B. v. 11.3.2010 - 14 A 2480/09 -, juris).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.09.2010 - 6 A 210/09
    Vielmehr ist in der Verwaltungsrechtsprechung geklärt, dass die kommunalen Satzungsgeber Hunde bestimmter Rassen als gefährliche Hunde einer erhöhten Besteuerung unterwerfen können; hierzu gehört insbesondere die Rasse American Staffordshire-Terrier (BVerwG, B. v. 25.3.2010 - 9 B 74/09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, U. v. 26.3.2009 - 2 S 1619/08 -, juris; OVG NRW, B. v. 11.3.2010 - 14 A 2480/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2010 - 14 A 2480/09

    Zulässigkeit eines Lenkungszwecks der Erhebung einer Steuer; Selbstständige

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.09.2010 - 6 A 210/09
    Vielmehr ist in der Verwaltungsrechtsprechung geklärt, dass die kommunalen Satzungsgeber Hunde bestimmter Rassen als gefährliche Hunde einer erhöhten Besteuerung unterwerfen können; hierzu gehört insbesondere die Rasse American Staffordshire-Terrier (BVerwG, B. v. 25.3.2010 - 9 B 74/09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, U. v. 26.3.2009 - 2 S 1619/08 -, juris; OVG NRW, B. v. 11.3.2010 - 14 A 2480/09 -, juris).
  • VG Potsdam, 27.03.2013 - 3 L 104/13

    Kreuzung vs. Einkreuzung: Bin ich nun ein gefährlicher Hund oder nicht?

    Kommt es maßgeblich darauf an, dass nicht eine festgestellte oder vermutete individuelle Gefährlichkeit eines einzelnen Hundes, sondern ein genetisches Potential - beim Hinzutreten weiterer Umstände - die aufgelisteten Hunde zu einer Gefahr werden lassen können, so liegt es in der Logik dieses Gedankens, dass eine so begründete abstrakte Gefährlichkeit sich mit fortschreitender Abnahme des genetischen Potentials durch wiederholte Kreuzungen "mit andern Hunden" im Zuge der Generationen zunehmend verflüchtigt (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 29. September 2010 - 6 A 210/09 - unter Verweis auf BVerwG, Entscheidungen vom 10. Oktober 2001 - 9 BN 2/01 - und vom 19. Januar 2000 - 11 C 8/99 -, zitiert nach juris).
  • VG Neustadt, 23.10.2013 - 1 K 489/13

    Hundesteuer - Pitbull Terrier Mischling

    Soweit das VG Osnabrück in seiner Entscheidung vom 29. September 2010 - 6 A 210/09- die Auffassung vertreten hat, dass die Höherbesteuerungsregeln nur Mischlinge erfasse, bei denen zumindest ein reinrassiges Elterntier einer der aufgeführten Rassen angehört habe, mag dies darauf zurückzuführen sein, dass die dort zugrunde gelegte Hundesteuersatzung ausdrücklich darauf abstellt, dass es sich um eine Kreuzung von Hunden der aufgeführten Rasse mit anderen Hunden handeln muss.
  • VG Magdeburg, 25.10.2012 - 2 A 291/10

    Erhöhte Hundesteuer für Kampfhund

    Fortschreitend in der Generationenfolge weisen die nachgeborenen Hunde immer weniger das Züchtungspotential auf, aufgrund dessen ein Vorfahr die Eignung aufgewiesen hat, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln (VG Osnabrück, U. v. 29.09.2010 - 6 A 210/09 - mwN.).
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